Gebührenordnung und Formulare

Verordnung der Stiftung Sächsischer Architekten über die Kosten für die Benutzung des Stiftungsarchivs vom 15.06.2016

§ 1
Geltungsbereich
(1) Für die Benutzung des Archivs der Stiftung Sächsischer Architekten werden Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben.
(2) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Inanspruchnahme des Archivs. Die anfallenden Gebühren und Auslagen sind auch dann zu entrichten, wenn die Benutzung, Ermittlung oder Auskunftserteilung nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt hat.
(3) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Verzeichnis über die Benutzungsgebühren des Stiftungsarchivs (Anlage).

§ 2
Gebühren und Auslagen
(1) Die Gebühren und Auslagen bestimmen sich nach dem anliegenden Gebühren- und Auslagenverzeichnis.
(2) Gebühren- und Auslagenbeträge sind nach Abschluss der Inanspruchnahme des Stiftungsarchivs zu begleichen.

§ 3
Pflichten des Gebührenschuldners
(1) Auf Verlangen des Stiftungsarchivs hat der Benutzer die für die Gebührenfestsetzung nötigen Angaben zu machen.

§ 4
Sachliche Gebührenfreiheit, Gebührenbefreiung
(1) Gebühren werden nicht erhoben für mündliche und einfache schriftliche Auskünfte.
(2) Eine Gebührenbefreiung kann erfolgen für die Gebühren nach Nr. 1.1, 1.2 und 2.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses, sofern es sich um wissenschaftliche Forschung handelt und eine entsprechende Legitimation dafür vorliegt oder keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden. Von einer Gebührenerhebung nach Nr. 1.1, 1.2 und 2.1 des Gebührenverzeichnisses kann außerdem im Einzelfall abgesehen werden, wenn sonstige Gründe der Billigkeit vorliegen.
(3) Auf die Gebühr nach Nr. 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses kann das Stiftungsarchiv bei einer Auflage bis zu 500 Exemplaren verzichten.

§5
Schlussbestimmungen
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Dresden, 15.06.2016
gez. Martin zur Nedden
Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Sächsischer Architekten

Gebühren- und Auslagenverzeichnis

A Gebühren

Nr.GebührentatbestandGebührenbetrag in Euro
1.Benutzung von Archivgut im Archiv der Stiftung Sächsischer Architekten
1.1Einsichtnahme in Findmittel oder Archivgut sowie Nutzung der Handbibliothek, je angefangenen Tag10,00
1.2

Pläne, Karten, Bild- oder anderes Archivgut, dessen Benutzung besonderen Aufwand voraussetzt, je angefangenen Tag

15,00
2.Bearbeitung von Anfragen
2.1Schriftliche Auskünfte zu Archiv- und Bibliotheksgut einschließlich der dazu erforderlichen Ermittlungen sowie Prüfung oder Ermittlung von
Archivgut für die Anfertigung von Reproduktionen oder für sonstige Nutzungszwecke, einschließlich der Vornahme gesetzlich geforderter
Anonymisierungen, je angefangener halben Stunde
15,00
3.Reproduktionen
3.1Grundgebühr je Auftrag4,50
3.2Auftrag Zuschlag für Leistungen, die einen besonderen Aufwand für die
Anfertigung von Reproduktionen erfordern (z. B. technologisch
bedingter Mehraufwand, Bearbeitung von Dateien, Restaurierung,
besonders vereinbarte Terminaufträge), je angefangener halben Stunde
15,00
3.3Kopien, Druckausgaben (Normalpapier, s/w, DIN A4), je Seite
Kopien, Druckausgaben (Normalpapier, s/w, DIN A3), je Seite
0,20
0,40
3.4Farbzuschlag bei Druckausgaben je Seite +50% 
3.5Scans bis DIN A3, je Scan0,40
3.6Bereitstellung digitaler Reproduktionen, je Datei1,00
3.7Datenausgabe (z. B. CD, DVD, E-Mail), je Stück2,00
4.Sonderleistungen
4.1Kosten für die Ausführung reprografischer Arbeiten durch Drittein voller Höhe
4.2Besondere Verpackung oder Versicherungin voller Höhe, mind. 5,00
4.3Auslagen für Beförderungin voller Höhe, mind. 2,56
5.Wiedergabe von Archivgut
5.1Publikationen im Druck oder auf elektronischen Speichermedien je Reproduktion bei einer Auflage von bis zu 3.000 Exemplaren15,00
5.2Publikationen im Druck oder auf elektronischen Speichermedien je Reproduktion bei einer Auflage über 3.000 Exemplaren25,00

Formulare

Hier finden Sie einige Formulare zur Benutzung des Archivs der Stiftung Sächsischer Architekten im Stadtarchiv Dresden, die Sie als PDF herunterladen und ausdrucken können.